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   LAG Hamm, 29.05.2009 - 13 Sa 1452/08   

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LAG Hamm, 29.05.2009 - 13 Sa 1452/08 (https://dejure.org/2009,79789)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2009 - 13 Sa 1452/08 (https://dejure.org/2009,79789)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 13 Sa 1452/08 (https://dejure.org/2009,79789)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten

    Dies gehört zum notwendigen Inhalt der Information des Betriebsrats vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung (LAG Hamm, Urteil v. 29.05.2009 - 13 Sa 1452/08 - Juris; LAG Köln, Urteil v. 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11 - Juris; KR-Rinck, 12. Auflage 2019, § 102 BetrVG, Rd. 101; a.A. GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage 2018, § 102 Rd. 98).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 13 TaBV 6/14

    Zustimmungsersetzung - Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

    Allerdings hat die Arbeitgeberin dem Betriebsrat auch diejenigen Umstände mitzuteilen, die für die Frage nach der Einhaltung der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB von Bedeutung sind (vgl. LAG Hamm 29. Mai 2009 - 13 Sa 1452/08 - juris; mwN).
  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 977/14

    Hat das Arbeitsgericht rechtskräftig entschieden, dass eine außerordentliche,

    (2) Zur ordnungsgemäßen Anhörung des Mitbestimmungsorgans bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber auch diejenigen Tatsachen mitzuteilen, die dieses benötigt, um zu beurteilen, ob die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB hinsichtlich der beabsichtigten Kündigung möglich ist (LAG Hamm 29. Mai 2009 - 13 Sa 1452/08 - Juris; LAG Hamm 19. Mai 2008 - 8 Sa 288/08 - Juris; zu § 103 BetrVG: Hess. LAG 28. August 2008 - 20 TaBV 244/07 - Juris; APS-Koch § 102 BetrVG Rz. 129), insbesondere also den Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund.

    Der Personalrat muss die Möglichkeit haben, gem. § 78 Abs. 2 Satz 3 HPVG Bedenken gegen die Wirksamkeit einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung zu äußern, wenn die Kündigungserklärungsfrist nicht mehr eingehalten werden kann, was voraussetzt, dass er vorab die entsprechenden Informationen erhalten hat (zur Anhörung nach § 102 BetrVG LAG Hamm 29. Mai 2009 - 13 Sa 1452/08 - Juris).

  • LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verdachtskündigung; Frist des §

    Zum vollständigen und notwendigen Inhalt der Information des Betriebsrats gehören auch die Informationen über die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB eingehalten ist (LAG Hamm vom 29.05.2009, 13 Sa 1452/08; LAG Hamm vom 19.05.2008, 8 Sa 288/08; APS/Koch, 3. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 129; DKK/Kittner/Bachner, 11. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 99).
  • ArbG Hamburg, 12.10.2010 - 1 Ca 17/10

    Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - böswilliges Unterlassen einer

    Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann er dieser ihm gesetzlich verliehenen Aufgabe nur dann umfassend gerecht werden, wenn ihm auch die Fakten im Hinblick auf die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB dargelegt wurden (LAG Hamm vom 29. Mai 2009, Az. 13 Sa 1452/08 m.w.N.; LAG Hamm vom 19. Mai 2008, Az. 8 Sa 288/08; APS/Koch, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 129).
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